Förderprogramme von EU, Bund & Ländern + weitere Finanzierungsmöglichkeiten

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  • #193
    AEE Redaktion
    Forenverwalter

    Die Finanzierung der Klimawandelanpassung in Europa durch die EU erfolgt mittels einer Vielzahl von Instrumenten. Der mehrjährige Finanzrahmen 2021-2027 garantiert, dass klimabezogene Ausgaben mindestens 25 % des EU-Haushalts ausmachen. Deshalb ist es notwendig, dass alle wesentlichen Ausgabenprogramme der EU Anpassungsmaßnahmen in Bezug auf den Klimawandel beinhalten. Um sicherzustellen, dass diese Ziele erreicht werden, wird ein System zur Nachverfolgung eingerichtet.

    https://climate-adapt.eea.europa.eu/de/eu-adaptation-policy/funding

    #409
    Thomas
    Forenverwalter

    Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg Vorpommern
    Fördermittel für Kommunen: Natürlicher Klimaschutz, Kommunalrichtlinie und Gebäudeenergiegesetz

    Video: https://www.youtube.com/watch?v=-WsA9TctWNE

    Hinweis: Die überarbeitete Kommunalrichtlinie trat am 1. November 2024 in Kraft. Die grundlegenden Abweichungen im Vergleich zu dem hier gehaltenen Vortrag sind an folgender Stelle übersichtlich aufgelistet:  http://www.klimaschutz.de/de/aktuelles/meldungen/neue-kommunalrichtlinie-ab-november-2024

    Bei Fragen zur überarbeiteten Kommunalrichtlinie können Sie das Beratungsangebot der Agentur für kommunalen Klimaschutz in Anspruch nehmen.

    Im Rahmen der Schulungsveranstaltung „Fördermittel für Kommunen“ der Landesenergie- und Klimaschutzagentur MV GmbH (LEKA MV) werden verschiedene Fördermöglichkeiten für Kommunen hervorgehoben und es wird ein Überblick über die jeweiligen Förderschwerpunkte, Anlaufstellen und Praxisbeispiele gegeben. http://www.leka-mv.de/foerderung

    Die Videoinhalte:

    1. Förderprogramm „Kommunalrichtlinie“: Jens Bieker von der Agentur für Kommunalen Klimaschutz präsentiert die Kommunalrichtlinie, erläutert ihre Förderpunkte und geht detailliert auf die populärsten Förderschwerpunkte ein.

    2. Förderrichtlinie „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“: Christine Hellerström vom Kompetenzzentrum Natürlicher Klimaschutz bietet einen Überblick über die Angebote des Kompetenzzentrums und die Möglichkeiten, die natürlicher Klimaschutz im kommunalen Klimaschutz bietet.

    3. Das Gebäudeenergiegesetz und die Bundesförderung für effiziente Gebäude: Stefanie Beitz vom Landeszentrum für erneuerbare Energien Mecklenburg-Vorpommern e.V. präsentiert das Gebäudeenergiegesetz, bietet wesentliche Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude und erläutert, wo Kommunen ebenfalls aktiv werden können.

    Das Video hat den Zweck, Kommunen und kommunale Entscheidungsträger über die Optionen und Förderungen zu informieren, die bei der Verwirklichung kommunaler Klimaziele hilfreich sein können. Die Schulungsveranstaltung bietet einen Überblick, Anregungen und Unterstützung für effektiven Klimaschutz direkt an Ort und Stelle.

    #411
    Thomas
    Forenverwalter

    EU-Förderprogramm: Horizont Europa

    Das wichtigste EU-Förderprogramm für Forschung und Innovation ist Horizont Europa. Sie stellt eine Maßnahme gegen den Klimawandel dar, fördert die Umsetzung der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung und kommt der Wettbewerbsfähigkeit und dem Wachstum der EU zugute.

    https://research-and-innovation.ec.europa.eu

    #412
    Thomas
    Forenverwalter

    EU Förderung: LIFE-Programm

    Das LIFE-Programm dient als EU-Finanzierungsinstrument für Maßnahmen zum Schutz von Umwelt und Klima. Das Teilprogramm Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel wird zur Etablierung einer nachhaltigen, energieeffizienten, auf erneuerbaren Energien beruhenden, klimaneutralen und robusten Wirtschaft beitragen und damit die nachhaltige Entwicklung fördern.

    Eine Reihe von Maßnahmen ermöglicht die Umsetzung von Anpassungsprojekten:

    Standardaktionsprojekte (SAP), um innovative und bewährte Lösungen zu fördern sowie Informations-, Sensibilisierungs- und Verbreitungsziele zu erreichen
    Strategische integrierte Projekte (SIP) auf großem territorialen Maßstab (regional, multiregional, national oder transnational) zur Umsetzung von Klimaschutzplänen oder -strategien, die von den Behörden der Mitgliedstaaten entwickelt wurden und durch spezifische Klima- oder relevante Energievorschriften oder -politik der Union gefordert werden
    Technische Hilfe (TA), um den Aufbau von Kapazitäten für die Teilnahme an strategischen integrierten Projekten zu unterstützen
    Betriebskostenzuschüsse zur Unterstützung des Betriebs von gemeinnützigen Einrichtungen, die an der Entwicklung, Umsetzung und Durchsetzung von Rechtsvorschriften und Maßnahmen der Union beteiligt sindund hauptsächlich im Bereich Klimaschutz tätig sind

    Öffentliche Einrichtungen, private kommerzielle Organisationen sowie private nichtkommerzielle Organisationen können Antragsteller sein.

    https://climate-adapt.eea.europa.eu/de/knowledge/life-projects

    #413
    Thomas
    Forenverwalter

    Finanzierung von Klimaanpassung durch verbindliche kommunale Aufgaben

    ein paar Beispiele….

    • Erstellung und Pflege von grünen und Freiräume
    • Optimierung regelmäßig finanzierter Maßnahmen Einbeziehung der Klimaanpassung Ziele
    • Stadtentwicklungsprojekte, insbesondere Sanierung von Konversionsstandorten
    • Integrationsanpassung von Anfang an in Planungsprozessen
    • Bauvorschriften, Statuten und städtische Entwicklungsaufträge — Sicherung Investitionen in die Klimaanpassung, auch von privaten Entwicklern

    #414
    Thomas
    Forenverwalter

    Förderprogramm Klimaanpassung.Kommunen.NRW bis zum 31.12.2026

    Wer ist beteiligt: Gemeinden, Kammern, Verbände und Stiftungen sowie Forschungs- und Bildungseinrichtungen

    Was: Ausbau der Klimaresilienz in Gemeinden und Landkreisen durch investive Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel.

    Zu welchem Zeitpunkt: Vorhaben mit Gesamtausgaben von weniger als 200.000 Euro können bis zum 31.12.2026 um 14:00 Uhr Projektanträge einreichen.

    Mit dem Förderaufruf „Klimaanpassung“ geht Nordrhein-Westfalen einen Schritt in die richtige Richtung.Gemeinden.„NRW“ ein kraftvolles Signal für gesteigerte Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Im Rahmen der Umsetzung des Europäischen Green Deals und der EFRE-Programmpriorität „Nachhaltiges NRW“ soll der Aufruf dazu dienen, die negativen Auswirkungen des Klimawandels wirksam einzudämmen und die Klimaresilienz in Städten, Gemeinden und Kreisen nachhaltig zu fördern. Die Landesregierung misst der Klimaanpassung dabei einen besonders hohen Stellenwert bei, denn gerade auf kommunaler Ebene müssen konkrete Antworten auf die zunehmenden Herausforderungen durch Hitze, Starkregen, Trockenheit oder Extremwetterereignisse gefunden werden.

    Mehr Infos: https://www.in.nrw/klimaanpassung-kommunen

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